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​Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Ferienwohnungs-Nutzungsvertrag​

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I Geltungsbereich​

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  1. Die Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung einer Ferienwohnung sowie alle für den Gast erbrachten weitere Leistungen und Lieferungen.

  2. Die Unter-oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen Beherbungszwecken sind nicht zulässig.

  3. Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

  4. Bei allfälligen Schäden, Verlust des Schlüssels usw. ist der Vermieter umgehend zu informieren.

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II Vertragsabschluß, -partner, Verjährung​

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  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Reservierungsantrages des Gastes durch den Gastgeber der Ferienwohnung zustande. Dem Gastgeber steht es frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen.

  2. Vertragspartner sind der Gastgeber und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Gastgeber gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Ferienwohnungsaufnahmevertrag, sofern dem Gastgeber eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

  3. Alle Ansprüche gegen den Gastgeber verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadenersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gastgebers beruhen.

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III Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung​

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  1. Der Gastgeber ist verpflichtet, die vom Gast gebuchte Ferienwohnung bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

  2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Gastgebers zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlaßte Leistungen und Auslagen des Gastgebers an Dritte. Der Gast ist auch verpflichtet, das Anmeldeformular nach Ankunft auszufüllen.

  3. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Gastgeber allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieser den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.

  4. Die Preise können vom Gastgeber ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der Gäste, der Leistungen des Gastgebers oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und der Gastgeber dem zustimmt.

  5. Die Leistungen des Gastgebers sind im Verlaufe des Aufenthaltes, spätestens jedoch am Anreisetag bar zu bezahlen. Der Gast kann dafür eine Rechnung vom Gastgeber verlangen. Bei Nichtzahlung oder Zahlungsverzug ist der Gastgeber berechtigt, die jeweils geltenden Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Gastgeber bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

  6. Der Gastgeber ist berechtigt, bei Vertragsabschluß oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

  7. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Gastgebers aufrechnen oder mindern.

  8. Übernachtungen, die nach dem 01.01.2014 rechtsverbindlich vereinbart wurden, unterliegen der Besteuerung „Berliner City-Tax“.
    Der Steuersatz beträgt 5% des Nettoentgelts ohne Umsatzsteuer und ohne Entgelte für andere Dienstleistungen.

    Genaue Erläuterungen finden Sie Hier

 

 


 

IV Rücktritt des Gastes (i.e. Abbestellung, Stornierung) Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Gastgebers​

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  1. Ein Rücktritt des Gastes von dem Gastgeber geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Gastgebers. Erfolgt die nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Gastgebers zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter undInteressen des Gastes, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

  2. Sofern zwischen dem Gastgeber und dem Gast ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs-oder Schadensersatzansprüche des Gastgebers auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn der nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Gastgeber ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Gastes gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.

  3. Bei der vom Gast nicht in Anspruch genommenen Ferienwohnung hat der Gastgeber die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Ferienwohnung sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

  4. Dem Gastgeber steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren.​

  5. Der Gast ist in diesem Fall verpflichtet,​

  • bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises,

  • bis zum 20. Tag vor Reiseantritt 40 % des Reisepreises,

  • bis zum 10. Tag vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises,

  • danach 90 % des Reisepreises,

    des vertraglich vereinbarten Preises für die Ferienwohnung zu zahlen.

  1. Dem Gast steht der Nachweis frei, daß der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

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V Rücktritt des Gastgebers​

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  1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Gastgeber in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach der vertraglich gebuchten Ferienwohnung vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Gastgebers auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

  2. Wird eine vereinbarte oder gemäß Klausel III Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Gastgeber gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Gastgeber ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

  3. Ferner ist der Gastgeber berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls​

  • höhere Gewalt oder andere vom Gastgeber nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

  • die Ferienwohnung unter irreführender oder falscher Angabe, wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;

  • der Gastgeber begründeten Anlaß zu der Annahme hat, daß die Inanspruchnahme der Gastgeberleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder daß dies dem Herrschafts-bzw. Organisationsbereich des Gastgebers zuzurechnen ist;

  • einen Verstoß gegen Klausel I Nr. 2 vorliegt.

  1. Bei berechtigtem Rücktritt des Gastgebers entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

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VI Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe​

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  1. ​Die Ferienwohnung steht dem Gast ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

  2. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Gastgeber spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.

  3. Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberem und vertragsgemässen Zustand übergeben. Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der Mieter dies unverzüglich beim Schlüsselhalter/Vermieter zu rügen. Andernfalls gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben. Sollte der Mieter das Objekt verspätet oder gar nicht übernehmen, bleibt der gesamte Mietpreisgeschuldet.

  4. Andere Regelungen sind nur in Absprache mit dem Gastgeber möglich.

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VII Haftung des Gastgebers​

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  1. Das Gastgeber haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Gastes auf Schadenersatz sind ausgeschlossen.

  2. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Gastgeber die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gastgebers beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Gastgebers beruhen.

  3. Einer Pflichtverletzung des Gastgebers steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Gastgebers auftreten, wird der Gastgeber bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen.

  4. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

  5. Für eingebrachte Sachen haftet der Gastgeber dem Gast gegenüber nach den gesetzlichen Bestimmungen.

  6. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Gastgebergrundstück abgestellter Gegenstände oder Fahrräder und deren Inhalte haftet der Gastgeber nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nummer 1 gilt entsprechend.

  7. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Der Gastgeber übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben, bis maximal 14 Tage nach Abreise. Vorstehende Nummer 1 gilt entsprechend.

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VIII Schlußbestimmungen

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  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Gastgeberaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

  2. Erfüllungs-und Zahlungsort ist die gemietete Ferienwohnung.

  3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck-und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Gastgebers. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Gastgebers.

  4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Gastgeberaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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Im Ãœbrigen!

Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall vor Reisebeginn eine Reiserücktrittversicherung abzuschließen!

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